AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Wir liefern ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen, es sei denn, wir hätten die Geltung dieser Bedingungen schriftlich anerkannt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und grundsätzlich unverbindlich.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Daten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
2.3 An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum wie auch das Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwendet noch Dritten zugänglich gemacht werden.
2.4 Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Schriftform wird auch durch die Bestätigung per Übermittlung durch elektronische Medien gewahrt.
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich in € und gelten ab unserem Lager ausschließlich der Einwegverpackung, die dem Besteller zu unserem Selbstkostenpreis berechnet wird.
3.2 Die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 An die in unseren Angeboten enthaltenen Preise halten wir uns - soweit nichts anderes angegeben ist - 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
4. Lieferung
4.1 Unsere Lieferzeiten gelten ab Werk oder Lager. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung der Einzelheiten und bei Ausfuhr nicht vor Beibringung einer eventuell erforderlichen Importlizenz sowie Eröffnung eines eventuell vereinbarten Akkreditivs. Die Lieferzeiten sind nur unverbindlich und annähernd.
4.2 Bei nicht schwerwiegender Überschreitung von Lieferterminen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufs oder auf Rücktritt vom Vertrag. Soweit zumutbar, hat der Auftraggeber diese Ansprüche erst nach Setzung einer Nachfrist zur Lieferung innerhalb drei Wochen.
4.3 Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager, Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages.
4.4 Höhere Gewalt Der Höheren Gewalt stehen Umstände (z.B. in der Rohstoffversorgung oder im Betrieb) gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadenersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.
5. Gefahrübergang, Versand, Versicherung
5.1 Unabhängig von der Art des Transports und dessen Kosten reist die Ware stets auf Gefahr des Bestellers.
5.2 Unabhängig davon schließen wir auf Kosten des Bestellers regelmäßig eine Transportversicherung ab.
5.3 Der Versand erfolgt regelmäßig mit Paketdienst, bei schweren oder sperrigen Sendungen mit Spedition auf Kosten des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.4 Bei Transportschäden hat der Auftraggeber unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen können.
5.5 Bei vermieteten oder auf Probe gelieferten Geräten und Werkzeugen ist der Mieter bzw. Benutzer verpflichtet, auf seine Kosten das Haftpflichtrisiko für die Geräte und Werkzeuge zu versichern. Im Unterlassungsfall oder bei Unterversicherung sind jegliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.
6. Zahlung
6.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto vom Netto-Warenwert oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto, sofern nicht anderes vereinbart.
6.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden auch ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe banküblicher Zinsen berechnet.
6.3 Miet- und Reparaturaufträge, Dienstleistungen, Einweisungen in die Bedienung von Ausrüstungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
6.4.Zahlungen tilgen, unabhängig von allfälligen Weisungen immer die ältesten Rechnungen. Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten. Bank-, Diskont- und Einzugsspesen trägt der Käufer.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller unserer noch offenstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
7.2 Der Besteller ist nur mit unserer Genehmigung berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern; in diesem Falle hat sich der Besteller bei Stundung des Kaufpreises ebenfalls das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorzubehalten.
7.3 Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Vorbehaltsware zustehenden Kaufpreisforderungen gegenüber seinen Abnehmern sicherheitshalber an uns ab. Der Besteller ist aber, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, die an uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden; im Falle des Widerrufs ist der Besteller verpflichtet, uns auf erstes Anfordern zum Nachweis der Forderungsabtretungen schriftliche Abtretungserklärungen zu erteilen.
7.4 Mit der Begleichung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen neben unserem Vorbehaltseigentum an der gelieferten Ware auch die sicherungshalber an uns abgetretenen Forderungen an der Besteller über.
7.5 Der Besteller ist berechtigt, von uns Freigabe von Vorbehaltseigentum bzw. von sicherungshalber abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Ware zu verlangen, wenn und soweit der realisierbare Wert dieser Sicherheiten 120% unserer zu sichernden Forderungen gegen den Besteller übersteigt.
8. Gewährleistung
8.1 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers entweder Ersatz oder wir bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
8.2 Mängel der von uns gelieferten Ware müssen uns gegenüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.3 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9. Haftungsbegrenzung
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden beim Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung gegen uns sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Besteller gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
10.1 Für unsere gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Heilbronn ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
10.3 Gleiches gilt, falls der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser Verkauf- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Comdrill Bohrausrüstungen GmbH Im Kressgraben 29 D 74257 Untereisesheim / Deutschland Stand Februar 2021
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 101220
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